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   OLG Celle, 25.10.2001 - 14 U 74/00   

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https://dejure.org/2001,13503
OLG Celle, 25.10.2001 - 14 U 74/00 (https://dejure.org/2001,13503)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.10.2001 - 14 U 74/00 (https://dejure.org/2001,13503)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 14 U 74/00 (https://dejure.org/2001,13503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz wegen vorzeitig beendeten Werkvertrags ; Errichtung eines Wohnhauses zu einem Festpreis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen vorzeitig beendeten Werkvertrags ; Errichtung eines Wohnhauses zu einem Festpreis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgrenzung funktionale/konkrete Leistungsbeschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • bauleiterschulung.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers bei streitigen Nachträgen (RA Bernd Kimmich)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Detail- oder Globalpauschalpreisvertrag? (IBR 2003, 231)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 890
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 05.05.2006 - 10 U 2/06

    Vergütungsanspruch des Werkunternehmers bei vorzeitig gekündigtem

    (1) Denn sie war ohne Erteilung einer Vergütungszusage für den Nachtrag vom 25. November 2002 auch nicht verpflichtet, Arbeiten unentgeltlich zu erbringen, die nicht in dem zur Vertragsgrundlage erhobenen Leistungsverzeichnis vorgesehen waren (vgl. OLG Celle BauR 2003, 890).

    Dass sie die Fortsetzung der Werkausführung von der Anerkennung einer Vergütungspflicht für die Zusatzleistungen abhängig machte, stellt noch kein wichtiger Grund zur Kündigung dar (vgl. auch BGH BauR 1996, 846, 847; BGH BauR 2004, 1613, 1615; OLG Celle BauR 2003, 890).

    Sie brauchte nicht ihre Bereitschaft zur Erbringung von Mehrleistungen zu erklären, ohne dass die Beklagte ihre Vergütungspflicht anerkannte (vgl. BGH BauR 2004, 1613, 1615; OLG Celle BauR 2003, 890, 892; Riedl in Heierman/Riedl/Rusam, VOB, 10. Aufl., § 2 VOB/B Rdn.139 b).

  • OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 11 U 63/12

    VOB-Bauvertrag: Voraussetzungen eines Kürzungsanspruchs des Bauherrn bei einem

    Haben nämlich die Parteien den Umfang der geschuldeten Leistungen durch Angaben in einem Leistungsverzeichnis oder anderen Vertragsunterlagen näher festgelegt und damit nicht pauschaliert, so bestimmen diese Vertragsgrundlagen Art und Umfang der zu erbringenden Werkleistungen (so auch OLG Düsseldorf, Baurecht 2001, 803; OLG Celle, Baurecht 1996, 723; OLG Celle, Baurecht 2003, 890; OLG Rostock, OLGR 2002, 509, 511).
  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04

    Anpassung der Leistungszeit bei Verlängerung der Bindefrist

    Der Auftragnehmer sei dann nicht verpflichtet, zunächst die Arbeiten zum ursprünglich vereinbarten Preis aufzunehmen und sich darauf verweisen zu lassen, gegebenenfalls hinterher ein Urteil zu erwirken, das ihm eine höhere Vergütung zuspricht (BauR 1999, 262 ff.) An dieser Auffassung hat das OLG Celle in einer weiteren Entscheidung festgehalten und ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers für den Fall einer vom Auftraggeber von vornherein verweigerten Vergütung zusätzlicher Leistungen angenommen (BauR 2003, 890 ff.).
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